工作类型: Vollzeit, Teilzeit

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工作内容

Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2, am Dienstort Neuss, die Funktion als „Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Kriminalfachliche Unterstützung (Psychologie)" zu besetzen.

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet.

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) versteht sich als fachlich und wissenschaftlich anerkannter Bildungsträger sowie qualitäts- und kundenorientierter Dienstleister der Polizei NRW. Zudem ist das LAFP NRW eine Landesoberbehörde mit Aufsichtsaufgaben über die Kreispolizeibehörden (KPB) und aufsichtsunterstützender Funktion für das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.

Zu den vielfältigen Aufgaben des LAFP NRW zählen insbesondere:

  • die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (gemeinsam mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und den Ausbildungsbehörden),
  • die Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst (gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei) und
  • die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Bereichen
    • Gefahrenabwehr, Einsatz
    • Kriminalität/Verkehr
    • Führung, Management und Recht
    • Verkehrssicherheit/Technik
  • die Wahrnehmung landeszentraler Personalangelegenheiten.

Weitere besondere Dienstleistungen für die Polizei NRW sind Werbung und Auswahl für Einstellungen in den gehobenen Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die ausgeschriebene Stelle ist in der Abteilung 2 (Kriminalität/Verkehr) dem Sachgebiet 22.2 zugeordnet. Das Sachgebiet 22.2. („Kriminalstrategie, -taktik, Kriminalprävention/Opferschutz, Wissenschaftliche Unterstützung“) ist u. a. zuständig für die zentrale Fortbildung der Polizeimitarbeitenden, die in den Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der kriminalpolizeilichen Datenauswertung und –analyse eingesetzt sind.

Die Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Fachliche Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung von Fortbildungskonzepten auf Grundlage aktueller rechtspsychologischer Erkenntnisse;
  • Eigenständige Durchführung von Trainings und Verhaltensbeobachtungen;
  • Rechtspsychologische Unterstützung und Beratung im Kontext von Vernehmungen und anderen Kommunikationssituationen sowie zum Umgang mit spezifischen (Täter-) Persönlichkeiten;
  • Erstellen und Mitwirken bei der Erstellung von Manualen, Fortbildungsunterlagen, neuer Lernprogramme sowie qualitätssichernden Maßnahmen im Bildungskontext;
  • Mitwirkung an und Initiierung von Maßnahmen zum Bildungscontrolling;
  • Mitwirken bei der inhaltlichen, methodischen und fachlichen Fortentwicklung von kriminalfachlichen Fortbildungsthemen durch Initiierung/Mitwirkung/Auswertung sozialwissenschaftlicher Untersuchungen
  • Leiten von und Mitwirken in internen und externen Arbeits- und Projektgruppen sowie Fachgremien
  • Mitwirken an öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Maßnahmen der Abteilung
  • Übernehmen von fachspezifischen Aufgaben auf Anregung oder Weisung von Vorgesetzten

Formale Voraussetzungen:

Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (Diplom Universität oder Master of Science) mit dem Schwerpunkt Rechtspsychologie

Wünschenswerte Kenntnisse bzw. Kriterien:

  • mind. zweijährige Erfahrungen in der Erwachsenenbildung;
  • nachgewiesene Fachkenntnisse in den Bereichen: Kriminalpsychologie, forensische Psychologie (psychologische Begutachtung, Glaubwürdigkeitsbegutachtung, Aussagepsychologie).
  • Nachweis u. a. durch einschlägige Publikationen, Zertifikate, Projektbeteiligungen.

Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich:

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Fachwissen
  • Analytische Fähigkeit
  • Innovationsfähigkeit
  • Präsentations- und Moderationstechnik

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen oder ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung einschließlich des Selbstauskunftsbogens unter Angabe der Stellennummer 2.22.2 WMA 1, Ihrer telefonischen Erreichbarkeit sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bis zum 01.10.2021an:

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
- ZA 1.2-
Im Sundern 1
59379 Selm

Wenn Sie uns Ihre Bewerbung aber in elektronischer Form zusenden möchten, nutzen Sie bitte das folgende Funktionspostfach

za12personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de

und beachten Sie bitte hierzu unbedingt die Hinweise unter Ziffer 10 der Anlage “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise DS-GVO2018“.

Für Rückfragen zur Tätigkeit stehen Ihnen

  • Frau Marx-Allgaier, Dezernatsleiterin 22, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-2200
  • Frau Kemper, Sachgebietsleiterin 22.2, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-2220

und für Rückfragen bezüglich des Ablaufs des Verfahrens stehen Ihnen

  • Frau Borschke, ZA 1.2, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-6123 und
  • Frau Eckmann, ZA 1.2, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-6121
  • za12personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de

zur Verfügung.

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW

– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)–

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm

Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:

LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de

Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten.

Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen.

Wer bekommt meine Daten?
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.

Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.

Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?
Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen.

Was habe ich bei der elektronische Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten?
Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

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最后期限: 08-12-2024

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