Neues Stellenangebot:Auszubildende zur Fachinformatikerin / Auszubildender zum Fachinformatiker (w/m/d)
Vue: 160
Jour de mise à jour: 24-10-2024
Localisation: Hesse
Catégorie: Informatique Science Circulation / Irrigation / Pont À temps partiel
Industrie:
Type d’emploi: Vollzeit, Teilzeit, Berufsausbildung, Befristeter Vertrag
le contenu du travail
Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium, künftig Hessisches Polizeipräsidium Einsatz (HPE) in Mainz-Kastel ist in der Abteilung Zentrale Dienste zum 01.08.2023 ein Ausbildungsplatz als
Auszubildende zur Fachinformatikerin /
Auszubildender zum Fachinformatiker (w/m/d)
Kennziffer 33-2022
zu besetzen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
Wesentliche Ausbildungsinhalte sind:
- Einstieg in die IT-Infrastruktur, die IT-Systeme sowie die Einführung von Software bei der Polizei
- Konzipieren, Entwickeln, Testen und Betreuen neuer oder bereits vorhandener Software und Programme
- IT-Support leisten
- Einbindung von Multimediatechnik
- Implementierung von Sonderlösungen
- Rechtliche Vorschriften anwenden
- Einsatz in verschiedenen Teams und Projekten
- Beratung und Auskünfte erteilen
- Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme bearbeiten
Anforderungsprofil:
- Mindestens qualifizierter Realschulabschluss, idealerweise in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
- gute Deutschkenntnisse (Nachweis mit aktuellstem Zeugnis), insbesondere eine sichere Rechtschreibung
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- gute Mathematikkenntnisse (Nachweis mit aktuellstem Zeugnis)
- Interesse am Arbeiten mit dem PC
- Grundkenntnisse in den MS-Office Standardprodukten und Windows
- gute Englischkenntnisse sind von Vorteil
- Interesse an den o. a. Ausbildungsinhalten
o Hohes Interesse an IT-Themen und an Software-Entwicklung
o Gute kommunikative Fähigkeiten
o Ein hohes Maß an Eigenmotivation und Spaß am analytischen Denken
o Freude an Teamarbeit
o Zuverlässigkeit
o selbstständiges, verantwortungsvolles und gewissenhaftes Arbeiten
o höfliches und freundliches Auftreten sowie
o Flexibilität
- ggfs. aktuell gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBiG).
Das bieten wir Ihnen:
- eine Fünf-Tage-Woche
- betriebliche Altersvorsorge
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- ggfs. Kinderzulage
- Interne Fort- und Weiterbildung
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen,
öffentlichen Personennahverkehr nutzen können
Ansprechpartner:
Für Fachfragen steht Ihnen Herr Kerz (Tel. 06134 / 602-2222) zur Verfügung.
Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Frau Macholl
(Tel. 06134 / 602-4332) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Hessischen Bereitschaftspolizei ist die
Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz
staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die gespeicherte Anlage „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (Kopie Personalausweis / Pass) unterschrieben per Post an unsere Adresse zu senden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 31.10.2022 ausschließlich online über stellensuche.hessen.de an das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium.
Zum Bewerben hier klicken!
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bitte erstellen Sie hierzu ein vollständiges Bewerberprofil und laden die Bewerbungsunterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- die letzten beiden Schulzeugnisse
- ggfs. Abschlusszeugnisse (10. Klasse)
- ggfs. Arbeitszeugnisse
- ggfs. Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen (Praktika)
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung / Schwerbehinderung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu erklären.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Eine Berufsausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im
Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des
Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundvero
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