SB Gewässeraufsicht (m/w/d) im Fachdienst Umwelt
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Día de actualización: 22-10-2024
Ubicación: Stralsund Mecklenburg-Vorpommern
Categoría: Telecomunicaciones Agricoltura / Silvicoltura / Pesca
Industria:
Contenido de trabajo
Im Landkreis Vorpommern-Rügen kann man sich wohlfühlen.
Menschen aus aller Welt verbringen hier ihren Urlaub. Sie genießen die Weite und Ruhe, schätzen aber auch die Abwechslung, die Vorpommern-Rügen bietet.
Bekannt ist der Landkreis Vorpommern-Rügen insbesondere durch die Urlaubsregionen Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, die Insel Rügen, größte und landschaftlich reizvollste Insel Deutschlands, und die Hansestadt Stralsund.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen versteht sich als eine moderne, bürger- und dienstleistungsorientierte Verwaltung und beschäftigt derzeit insgesamt ca. 1.400 Menschen aus unserer Region. Diese Menschen arbeiten gerne für den Landkreis und wirken gemeinsam mit viel Leidenschaft für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur in der Kreisverwaltung, sondern auch in zahlreichen Außenstellen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tätig. Um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, kommt der Personalentwicklung im Landkreis Vorpommern-Rügen eine besondere Bedeutung zu. Bei befristet eingestellten Mitarbeitern ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen sehr daran gelegen eine Weiterbeschäftigung, unter der Voraussetzung guter bis sehr guter Leistungen, in geeigneter Funktion zu ermöglichen.
Beim Landkreis Vorpommern-Rügen besteht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Umwelt am Standort Grimmen folgender Personalbedarf:
Sachbearbeiter/in Gewässeraufsicht (m/w/d)
Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung. Die Position ist zunächst befristet bis zum 20. September 2023 mit der Option der unbefristeten Weiterbeschäftigung zu besetzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Stelle gehören:
- das Wahrnehmen von Aufgaben der unteren Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht als Träger öffentlicher Belange, dazu gehören:
- das Abgeben von Stellungnahmen, Beurteilung und Erteilen von Einvernehmen zu Fachplanungen und Zulassungsanträgen anderer Behörden durch Beteiligung im Bauordnungsverfahren des Bauamtes und Planungsanzeigen zur Errichtung von Infrastrukturmaßnahmen (Energie, Telekommunikation, Gas) der Kreisplanung,
- das Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen (Vorortkontrolle durchführen),
- das Wahrnehmen von Aufgaben der unteren Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht im Vollzug für Gewässer 1. und 2. Ordnung bzw. Grundwasser, dazu gehören:
- das Bearbeiten von Erlaubnisverfahren nach §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Einleitungen aus Kleinkläranlagen ggf. das Treffen von Entscheidungen nach § 13 und § 17 WHG bzw. auch § 117 LWAG,
- das Durchführen von Anzeigeverfahren nach § 49 WHG (Erdaufschlüsse) im Zusammenhang mit Erdwärmekollektoren bzw. mit erlaubnisfreien Grundwasserentnahem nach § 46 WHG in Verbindung mit § 32 LWaG (Eigenwasserversorgung, Gartenbewässerung),
- das Treffen von Entscheidungen zu erlaubnisfreien Grundwasserentnahmen nach § 46 WHG in Verbindung mit § 32 Landeswassergesetz (LWaG) ohne komplexer Betrachtung hydrogeologischer Gegebenheiten, das Treffen von Entscheidungen nach § 82 LWaG für baulichen Anlagen an, in, über und unter oberirdischen Gewässern ohne hydraulische Beurteilung u. a. Medienleitungen (Energie, Telekommunikation, Gas),
- das Entscheiden über die Abwasserbeseitigungspflicht für Einzelgrundstücke ohne komplexe Betrachtung bzw. im Zusammenhang mit dem abflusslosen Sammeln von Abwasser ohne Gewässerbenutzung,
- das Treffen von Entscheidungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf Grundlage des § 62 WHG (Registrierung nach § 40 AwSV für Anlagen einfacher Art z. B. Heizölverbraucheranlagen),
- das Treffen von Entscheidungen zu oberirdischen Gewässern; Teilnahme an Gewässerschauen nach § 93 LWaG,
- das Treffen von Entscheidungen zum Grundwasserschutz (zur Erlaubnisfreiheit nach § 46 WHG in Verbindung mit § 32 LWaG z. B. Eigenwasserversorgung, Gartenbewässerung),
- das Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen (Vorortkontrolle durchführen),
- das Erarbeiten von Abgabeverfügungen zur Weitergabe des Widerspruches an die zentrale Widerspruchsstelle,
- das Verfolgen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, soweit nicht einer anderen Aufgabengruppe zugewiesen; das Aufbereiten der Verfahren für die Ahndung durch die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommer-Rügen,
- das Bearbeiten von Anträgen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten, dazu gehören
- das Treffen von Entscheidungen nach § 52 bzw. § 136 Abs. 3 LWaG im Zusammenhang mit Verfahren der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange oder im Vollzug der Aufgaben der unteren Wasserbehörde für das Grundwasser,
- das Erarbeiten einer Abgabeverfügung zur Weitergabe des Widerspruches an die zentrale Widerspruchsstelle,
- das Verfolgen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, soweit nicht einer anderen Aufgabengruppe zugewiesen; das Aufbereiten der Verfahren für die Ahndung durch die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommer-Rügen,
- das Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen (Vorortkontrolle durchführen),
- das Wahrnehmen der Gewässeraufsicht im Sinne der Auflagenüberwachung für Entscheidungen und Festlegungen nach § 100 WHG, dazu gehören:
- das Wahrnehmen der Gewässeraufsicht gemäß § 100 WHG einschließlich des Anordnens zum Vollzug des Wasserrechts (Erlass von Anordnungen und gewässeraufsichtliche Kontrollen)
- das Mitwirken bei Cross Compliance-, Bundesimmissionschutz- und Industrieimmissionskontrollen,
- das Überwachen von Anlagen mit wasserrechtlicher Relevanz insbesondere Kleinkläranlagen, abflusslose Sammelgruben, Lageranlagen wassergefährdende Stoffe einfacher Art u. a. Heizölverbrauchsanlagen, landwirtschaftliche Betriebe,
- das Erarbeiten einer Abgabeverfügung zur Weitergabe des Widerspruches an die zentrale Widerspruchsstelle sowie
- das Verfolgen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, soweit nicht einer anderen Aufgabengruppe zugewiesen; das Aufbereiten der Verfahren für die Ahndung durch die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommer-Rügen.
Notwendiges fachliches Anforderungsprofil:
- Facharbeiterausbildung und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachangestellte/r und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachwirt/in, Diplomverwaltungswirt/-in FH oder Bachelor of Laws, Verwaltungsbetriebswirt oder vergleichbare Qualifikation oder
- abgeschlossene Hochschulausbildung (FH) und mehrjährige berufliche Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung,
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht und der Rechtsvorschriften und Verordnungen zum Wasserrecht,
- Fahrererlaubnis Klasse B.
Darüber hinaus werden von dem/der Bewerber/in die folgenden sozialen und persönlichen Kompetenzen erwartet:
- Kommunikationsfähigkeit, sicheres und selbstbewusstes Auftreten, Organisations- und Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit sowie,
- PC-Anwenderkenntnisse.
Wünschenswert sind:
- berufliche Erfahrungen im Bereich des Umwelt- und Wasserrechtes,
- berufliche Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sowie
- technisches Verständnis für Abwasseranlagen und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Unser Angebot:
- Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, Sparte Verwaltung im Bereich VKA (TVöD-VKA).
- Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit).
- Für Tarifbeschäftigte bieten wir eine zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern.
- Weiterhin werden vermögenswirksame Leistungen, eine Jahressonderzahlung und ein jährliches Leistungsentgelt neben dem monatlichen Entgelt gewährt.
- Darüber hinaus bieten wir attraktive und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Unser hauseigenes Welcome Center hilft Ihnen und Ihrer Familie in allen Fragen des Ankommens (z. B. Wohnungssuche, Suche nach Betreuungs- und Bildungsangeboten etc.). Kontaktieren Sie uns gerne unter welcome@lk-vr.de oder 03831 357-1258.
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zur Bewerbung:
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Kopien von Studien- und Berufsabschlüssen, Kopien von Arbeitszeugnissen und Kopien von Seminar- und Lehrgangsnachweisen) übermitteln Sie bitte mit Hilfe des elektronischen Bewerberportals auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Rügen (www.lk-vr.de).
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 3. Oktober 2021.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet.
Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung auf dem elektronischen Weg nicht möglich sein, richten Sie Ihre Bewerbung bitte in Papierform an folgende Anschrift:
Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen in Papier- und Dateiform aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Waedow vom Fachgebiet Personal, Vergütung unter der Telefonnummer 03831 357-1423 gerne zur Verfügung.
Plazo: 06-12-2024
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