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STELLENAUSSCHREIBUNG
KENNZIFFER T-16-21

Beim Polizeipräsidium Pforzheim ist am Dienstort Pforzheim zum 01. Oktober 2021 eine

unbefristete Stelle in Vollzeit als

Mitarbeiter/in im Bürodienst (w / m / d)

bei der Verwaltung, Referat Finanzen, Sachbereich Innerer Dienst, Poststelle,

im Angestelltenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu

besetzen.

DAS POLIZEIPRÄSIDIUM PFORZHEIM

ist für die Sicherheit von über 600.000 Menschen in den Landkreisen Calw und Freudenstadt, im

Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim verantwortlich. Um hierbei eine reibungslose

Aufgabenerledigung zu gewährleisten, kümmert sich das Referat Finanzen, Sachbereich Innerer

Dienst, mit der dort angegliederten zentralen Poststelle um die Verteilung aller Postsendungen

innerhalb und außerhalb des Polizeipräsidiums Pforzheim. Dies umfasst auch größere

Warenlieferungen wie z.B. Büromaterialien oder andere polizeispezifische Warensendungen.

DAS AUFGABENGEBIET

ist abwechslungsreich und umfasst: 

die Entgegennahme, Verteilung, Ausgabe und Versand von Briefpost und Paketen, 

Vor- und Nachbereitung des Postwechsels mit dem Kurierdienst, 

interne und externe Botengänge, 

gelegentliche Kurierfahrten, 

Vertretung des Pfortendienstes sowie 

telefonische Auskunftserteilung.

Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.

DAS ANFORDERUNGSPROFIL

Wir suchen für diese Stelle eine/n Bewerber/in (w / m / d) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

als Verwaltungsfachangestellte/r, Bürokauffrau/-mann oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation

bzw. vergleichbaren Ausbildung in einem geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf.

Des Weiteren sind von Vorteil: 

freundliches und serviceorientiertes Handeln, 

selbständiges und gewissenhaftes Arbeiten bei hoher Arbeitsmotivation, 

Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, 

gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, 

hohe Kooperations- und Teamfähigkeit sowie 

fundierte Kenntnisse in den gängigen MS-Office Anwendungen.

UNSER ANGEBOT

Unbefristeter Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung, 

abwechslungsreiche Aufgabenwahrnehmung im polizeilichen Kontext, 

sukzessive Einarbeitung in das Aufgabengebiet, 

Aufgabenwahrnehmung in einem kompetenten Team, in dem Teamarbeit gefördert wird, 

Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 

flexible Arbeitszeiten sowie 

Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW).

WEITERE INFORMATIONEN

Die Eingruppierung ist aus derzeitiger Sicht in Entgeltgruppe 5 TV-L vorgesehen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen

frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 Neuntes Buch

Sozialgesetzbuch (SGB IX) hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren

besondere Berücksichtigung finden soll.

Im Interesse der Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der

Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg

werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen

Möglichkeiten.

Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten Sie auf dem beigefügten Informationsblatt.

SIE SIND INTERESSIERT?

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 21.09.2021 ausschließlich über unser Bewerberportal unter

der Kennziffer T-16-21.

Zu unserem Bewerberportal gelangen Sie hier.

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen

Frau Petra Finkbeiner, Leiterin Referat Finanzen, Tel. 07231 / 186 - 5300.

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen

Frau Julia Kammerer, Tel. 07231 / 186 - 5211.

Informationen zu der Erhebung von personenbezogenen Daten nach
Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang
mit dem Bewerbungsverfahren

Da wir in unseren Bewerbungsverfahren Ihre personenbezogenen Daten erheben, sollen Ihnen die
nachfolgenden Datenschutzhinweise einen Überblick darüber geben, welche Daten wir zu welchen Zwecken
verarbeiten und welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen.

Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Polizeipräsidium Pforzheim, welches Sie unter folgenden
Kontaktdaten erreichen:

Polizeipräsidium Pforzheim
Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

Telefon: 07231/186-0
E-Mail:

Das Polizeipräsidium Pforzheim wird vertreten durch den Polizeipräsidenten.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:


Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens müssen wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und
verarbeiten, um so beurteilen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllen.
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und der §§ 83
bis 85 Landesbeamtengesetz (LBG). Zu diesen Zwecken können nach den aufgeführten Rechtsgrundlagen
auch elektronische Listen der Bewerberinnen und Bewerber erstellt werden.

Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie uns in Ihren
Bewerbungsunterlagen und ggf. während eines Vorstellungsgespräches zur Verfügung stellen.
Es handelt sich hierbei um:

Ihre Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Schwerbehinderteneigenschaft),
Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Erreichbarkeit),
Ihren Lebenslauf,
Ihre uns überlassenen Informationen zu Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten,
Ihre Zeugnisse bzw. Beurteilungen Ihrer bisherigen Arbeitgeber oder Dienstherren.

Empfänger der personenbezogenen Daten
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass folgende Empfänger im Rahmen des
Bewerbungsverfahrens Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten:

Ihre Bewerbung bearbeitende Beschäftigte der Personalverwaltung des Polizeipräsidiums Pforzheim,
die personalverwaltende Stelle derjenigen Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Pforzheim, welche
die freie Stelle besetzen möchte,
die zuständigen Personalverantwortlichen (Entscheidungsebene),
Organe der Personalvertretung (Beauftragte für Chancengleichheit, Vertrauensperson für
schwerbehinderte Menschen, Personalrat).

Dauer der Datenspeicherung
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald diese für die oben genannten
Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens soweit
eine längere Speicherung nicht für die Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig ist.

Betroffenenrechte
Als Betroffene/r stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO),
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO).

Beschwerderecht
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben genannten Adresse.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden. Diese
erreichen Sie unter folgender Adresse:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart

Tel.: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15

E-Mail:

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die rechtmäßige Durchführung des
Bewerbungsverfahrens zwingend erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten kann
dazu führen, dass wir Sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen können. Wir verarbeiten die Daten
Ihrer Bewerbung zu Zwecken der Beurteilung, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die
Stelle, auf die Sie sich bewerben haben, mitbringen. Die für uns bindenden, rechtlichen Vorgaben für das
Auswahlverfahren finden Sie in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz sowie im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg.

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Deadline: 21-11-2024

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