직업 종류: Festanstellung, Befristeter Vertrag, Teilzeit möglich

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작업 내용

Sachgebietsleitung Grundsatz und Recht

BesGr. A 14 LBesO oder EG 14 TVöD

Besetzbar ab 01.01.2024 für die Abteilung Planung und Steuerung im Amt für Soziales

Sie suchen eine neue Herausforderung und haben Interesse an einer vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten? Dann ist die Leitung des Sachgebietes Grundsatz und Recht im Amt für Soziales vielleicht genau das Richtige für Sie.

Das Sachgebiet Grundsatz und Recht ist in sämtliche Prozesse mit rechtlichem und allgemein regelndem Charakter im Amt für Soziales involviert, steuert eine Vielzahl dieser Prozesse eigenständig und berät die Amtsleitung sowie die Abteilungen des Amtes für Soziales in allen sozialrechtlichen Aufgaben- und Fragestellungen.

Es stellt damit die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung im Amt mit sicher und vertritt zudem die Interessen des Amtes unter anderem in Rechtsstreitigkeiten vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Aufgrund der herausgehobenen Funktion soll die Stelle im Rahmen des Nachfolgemanagements ab 01.01.2024 besetzt werden, so dass eine Einarbeitung durch die aktuelle Stelleninhaberin für sechs Monate gewährleistet ist.

Vielfältig und von Bedeutung - Ihre Aufgaben unter anderem:

- Sie leiten den Fachbereich mit aktuell 17 Mitarbeiter*innen, die sich in die Teams Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten aufteilen

- Sie beraten und unterstützen die Amts- und Abteilungsleitungen in allen rechtlichen Belangen und erstellen Gutachten und Stellungnahmen

  • Sie beurteilen die Entwicklung in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und sonstiger Entscheidungen beziehungsweise Veröffentlichungen
  • Sie begleiten und wirken bei Verfahren der Sozialgesetzgebung sowie der amtsinternen Umsetzung mit

- Sie planen, begleiten und wirken bei amtsinternen und -übergreifenden Prozessen mit

- Sie steuern Verhandlungen im Vertragswesen für Pflicht- sowie freiwillige Leistungen und nehmen an Sitzungen von überregionalen Gremien teil (zum Beispiel Sitzungen des Städtetages bzw. des Landschaftsverbands Rheinland).

Diese Ausschreibung richtet sich an Beschäftigte im Beamtenverhältnis, die die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (2.2.) des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen und an Tarifbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation; sie richtet sich darüber hinaus an Beamtinnen und Beamte, die zur modularen Qualifizierung oder zum Masterstudium als Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2.2 im allgemeinen Verwaltungsdienst zugelassen sind.

Ihr Profil über diese Qualifikation hinaus:

  • Sie besitzen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder sind Verwaltungsfachwirt*in bzw. Volljurist*in mit zweitem Staatsexamen
  • Sie sind eine engagierte, sozial kompetente, belastbare und zuverlässige Persönlichkeit mit Führungserfahrung und leben einen kooperativen Führungsstil
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an konzeptionellem und zielorientiertem Denken und Handeln, sowie Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit
  • Sie sind kooperativ und haben ein ausgeprägtes Verständnis für kollegiale Beratungsprozesse und eine positiv gelebte bereichsübergreifende Zusammenarbeit
  • Sie besitzen Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und verfügen über ein sicheres, verbindliches Auftreten gepaart mit einer guten mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit

- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern und im Verfahrensrecht, zum Beispiel Sozialgesetzbücher (SGB) I, II, X und XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), (Sozialgerichtsgesetz) SGG, (Bestattungsgesetz) BestGNW, Zivilprozessordnung (ZPO), Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) bzw. sind bereit sich diese kurzfristig anzueignen

Tarifbeschäftigte sollten die Zweite Verwaltungsprüfung abgelegt haben.

Nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ist persönliche Voraussetzung für die Eingruppierung ab EG 13 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mastergrad, Diplom einer Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation. Gegebenenfalls ist daher in Einzelfällen nur die Eingruppierung in die darunterliegende Entgeltgruppe möglich.

Das bieten wir Ihnen:

  • flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben
  • geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
  • Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
  • ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
  • Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
  • berufliche Entwicklungsperspektiven
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • kostengünstiges Firmenticket
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
  • Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

Wir leben Vielfalt –

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Der Hund im Büro (HiB) im Amt für Soziales –

Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Soziales dürfen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit, unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln ihren Hund mit ins Büro nehmen. Aktuell ist diese Maßnahme bis 31. Dezember 2023 befristet. Bei Interesse sprechen Sie bitte die beim telefonischen Erstkontakt benannte Person an.

Wenn Sie mehr zu den Tätigkeiten und das Arbeitsumfeld erfahren möchten, würde sich die Leiterin des Sachgebietes Grundsatz und Recht, Charlotte Heggen, Telefon-Nbst. 93520 über Ihren Anruf freuen.

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 20.07.2023 über den Button „Jetzt bewerben“ .

Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 50/02/08/23/01.

Ansprechpartnerin:

Annette Singendonk,

Telefon 0211 89-21501,

Moskauer Straße 25, Zimmer 3.39.


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마감 시간: 21-11-2024

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