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Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

Im LIA sind ab sofort zwei Stellen als

Fachärztin/Facharzt (w/m/d) für Arbeitsmedizin, alternativ mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

oder

Ärztin/Arzt (w/m/d) mit dem Bestreben zur Fortbildung im Bereich Arbeitsmedizin

in der Fachgruppe 3.2 „Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz“ zu besetzen.

Die Stellen sind unbefristet. Es handelt sich um Stellen der Laufbahngruppe 2, zweites Eingangsamt, die Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in A 13 LBesO A NRW ebenso wie eine Übernahme von verbeamteten Bewerberinnen oder Bewerbern bis Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW erfolgen.

Darüber hinaus wird eine monatliche Fachkräftezulage von bis zu 1.000 € gewährt.*

Dienstort ist der Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen in Bochum.

Der Arbeitsbereich:

Im Sachgebiet „Arbeitsmedizin“ der Fachgruppe 3.2 werden Anfragen aus den Bezirksregierungen und aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen beantwortet. Dazu gehört die Abgabe von Stellungnahmen zu konkreten Arbeitsbedingungen oder zur Bewertung von gesetzlichen Vorhaben und Regelungen, die arbeitsmedizinische Themenstellungen beinhalten.

Bei der Begleitung von Vollzugspersonen fließt die arbeitsmedizinische Kompetenz in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor Ort ein und ergänzt die Sicht der Aufsichtspersonen aus den Bezirksregierungen. So ist der Arbeitsmediziner bzw. die Arbeitsmedizinerin als „Ärztin bzw. Arzt im Blaumann“ nah an den Unternehmen und den Beschäftigten.

Darüber hinaus wirkt die Arbeitsmedizinerin bzw. der Arbeitsmediziner in Arbeitskreisen mit, die zu den Themen Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz oder Heimarbeit eingerichtet wurden. In den Arbeitskreisen arbeiten Experten und Expertinnen aus den Bezirksregierungen und aus dem MAGS mit den Mitarbeitenden aus dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA) zusammen. Ziel ist, ein einheitliches Vorgehen zu Fragen des Arbeitsschutzes in NRW zu etablieren.

Die Tätigkeiten als Arbeitsmedizinerin oder Arbeitsmediziner im LIA umfassen keine kurativen Tätigkeiten, sondern dienen der Prävention im Arbeitsschutz. Als Expertin oder Experte für Arbeitsmedizin fließt die Expertise zudem in das Expertennetzwerk KomNet ein, eine Beratungsplattform, die zu Anfragen von Bürgern und Unternehmern zum Arbeitsschutz Auskunft gibt.

Falls Sie noch über keinen fachärztlichen Abschluss als Arbeitsmedizinerin oder Arbeitsmediziner verfügen bzw. über keinen fachärztlichen Abschluss in Betriebsmedizin, bieten wir Ihnen an, sich in diesem Themengebiet fortzubilden. Eine Weiterbildungsmöglichkeit in Arbeits- bzw. Betriebsmedizin können wir allerdings aktuell nicht anbieten.

In der Fachgruppe 3.2 „Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz“ arbeiten die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner interdisziplinär mit Kolleginnen und Kollegen aus sehr unterschiedlichen Fachgebieten (Soziologie, Psychologie, Ingenieurwesen, Medizinwissenschaft) zusammen. Kommunikation, Transparenz und Wertschätzung sind wichtige Pfeiler unserer Zusammenarbeit.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Arbeitsmedizinische Stellungnahmen
  • Beratung der Bezirksregierungen, des für Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums und von Unternehmen in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Außendiensttätigkeiten im Rahmen von Betriebsbesichtigungen in Kooperation mit den Bezirksregierungen
  • Beratung und Antragsbearbeitung unter einer möglichen rechtlichen Schwerpunktsetzung im Bereich der
  • Druckluftverordnung (DruckluftV) oder
  • Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) oder
  • Beratung im Bereich Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Mitwirkung bei der Konzeption, Durchführung und Auswertung von arbeitsmedizinischen Präventionsprogrammen und Schwerpunktaktionen
  • Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin in der Arbeitsschutzverwaltung
  • Gremienarbeit auf Landesebene

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:

  • Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w/d), alternativ mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder approbierte/r Ärztin/Arzt (m/w/d) mit dem Bestreben zur Fortbildung im Bereich Arbeitsmedizin
  • Bereitschaft, präventiv statt kurativ tätig zu werden
  • Bereitschaft, das Themengebiet mit Vorträgen, Schulungen und Publikationen nach außen zu repräsentieren
  • Bereitschaft zur kurzfristigen Einarbeitung in verwaltungsspezifische Abläufe
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Belastbarkeit
  • Selbstständigkeit und Kompetenz zur Entwicklung von Lösungsstrategien
  • Interesse an Arbeiten in einem interdisziplinären Umfeld
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
  • Sichere Anwendung von MS-Office, Bereitschaft, sich in andere Software-Anwendungen einzuarbeiten

Wir bieten Ihnen:

  • Eine interessante Stelle mit einem hohen Maß an Selbstbestimmung, großer Aufgabenvielfalt sowie umfassenden Handlungs- und Gestaltungsspielräumen
  • Sie tragen durch Ihre Expertise zur Stärkung des Arbeitsschutzes in NRW bei
  • Geregelte Arbeitszeiten ohne Bereitschaftsdienste, keine Wochenend- oder Schichtarbeit
  • Eine berufsfachliche Fortbildung im Bereich Arbeitsmedizin (keine Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung)

INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG:

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie persönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Nebentätigkeiten können nach Abstimmung durchgeführt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.

Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.

Sollten Sie Fragenzu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Herrn Beerheide (Tel. 0211/3101-1274 ), bei allgemeinen Fragen an Frau Guth (Tel.: 0211/3101-1176 ).

Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagenausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2023_FG3.219bis zum 14.01.2024per E-Mail an bewerbungen@lia.nrw.de .

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.

  • Die Fachkräftezulage kann Tarifbeschäftigten längstens für fünf Jahre gewährt werden. Eine Gewährung an verbeamtete Personen ist ausgeschlossen.

Hinweis:

Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.

Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.


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마감 시간: 23-11-2024

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