Tipo di lavoro: Vollzeit, Befristet, Festanstellung

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Contenuto del lavoro

Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium ist im Polizeiärztlichen Dienst am Dienstort Frankfurt am Main ab
01.10.2021 eine unbefristete Stelle als

Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter oder
Rettungsassistentin / Rettungsassistent (w/m/d)
Kennziffer 19-2021

zu besetzen.

Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt zunächst in der Entgeltgruppe 8 des TV-H.

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.

Ihre Aufgaben:

  • Mitarbeit im arztpraxisähnlichen Dienst mit Durchführung von Untersuchungen, Blutentnahmen, Impfungen und Ambulanzdienst

  • Durchführung von polizeilichen Erste-Hilfe-Kursen

  • rettungsdienstliche Begleitung polizeilicher Einsätze und Veranstaltungen

  • Einsatz als Taucherarztgehilfin/-gehilfe (bei vorliegender oder zu erwerbender Qualifikation)

Unsere Anforderungen:
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:

  • eine abgeschlossene Ausbildung

    • vorzugsweise zur/zum Notfallsanitäter/in mit entsprechender Anerkennung oder

    • zur/zum Rettungsassistent/in mit entsprechender Anerkennung

  • entsprechende aktuelle Berufserfahrung (hauptberuflich im originären Rettungsdienst im vergangenen Jahr)

  • die Fahrerlaubnis B und C 1

  • ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit

  • die Bereitschaft für ungewöhnliche Arbeitszeiten und Leistung von Mehrarbeit bei dienstlichem Erfordernis (z. B. am Wochenende) muss vorhanden sein

  • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

B-Kriterien - wünschenswert:

  • der Ausbilderschein zum Unterrichten von Erste Hilfe und/oder Sanitätslehrgängen

  • der Nachweis von absolvierten AMLS-, PHTLS- oder TECC-Seminaren

Teil des Eignungsauswahlverfahrens ist die Prüfung der physischen Belastbarkeit, angelehnt an den Sporttest zu Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Nähere Informationen dazu sind im Internet unter www.polizei.hessen.de zu finden.

Das bieten wir Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst

  • ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team

  • flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten

  • betriebliche Altersvorsorge

  • Kinderzulage

  • Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

  • Fort- und Weiterbildung

  • ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen,

    zunächst befristet bis 31.12.2022, im gesamten Land Hessen kostenfrei den

    öffentlichen Personennahverkehr nutzen können

Ansprechpartner:

Für Fachfragen steht Ihnen der Leiter der Führungsgruppe des Polizeiärztlichen Dienstes, Herr Thon, (Tel. 06134/602- 6401) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel 06134/602-4333) wenden.

Was noch wichtig ist:

Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Hessischen Bereitschaftspolizei ist die
Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz
staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die gespeicherte Anlage „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (Kopie Personalausweis / Reisepass Vorder- und Rückseite) unterschrieben per Post an unsere Adresse zu senden.

Allgemeine Hinweise:

Senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 30.09.2021
ausschließlich online über www.karriere.hessen.de zu. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bitte füllen Sie hierzu das Bewerberprofil vollständig aus und laden die Bewerbungsunterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.

Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:

AnschreibenTabellarischer LebenslaufPrüfungszeugnis der AusbildungArbeitszeugnisseNachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen „B“ und „C1“Nachweise über abgelegte Schulungenggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu erklären.

Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.

Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.

Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im
Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.

Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des
Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).

gez.

(Pfeiffer)

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