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Soziale Arbeit ist eine Dienstleistung, die Menschen dabei unterstützt, ihr Leben zu gestalten und die Anforderungen zu bewältigen, die ihnen im Verlaufe ihres Lebens begegnen. Soziale Arbeit beschäftigt sich dabei in Theorie und Praxis insbesondere mit Problemen der sozialen Benachteiligung von einzelnen Menschen und Gruppen in der Gesellschaft. Sie fragt nach den Bedingungen, die Notlagen hervorrufen und denkt darüber nach, wie diese Bedingungen -individuell und gesellschaftlich- zu überwinden sind bzw. ob und wie -präventiv- verhindert werden kann, dass Menschen in wirtschaftliche und psychosoziale Not geraten.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Die Beratung der Bürger*innen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das Amt für Migration und Integration ist Ansprechpartner für eine Vielzahl sozialer Leistungen und bietet Beratung in unterschiedlichen Lebenssituationen an. Ziel ist die Schaffung eines sozialen Ausgleichs sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen und Sicherung der gesellschaftlichen Integration.

Die Ausbildung beginnt am 1. September eines Jahres und dauert vier Jahre (8 Semester).

Finanzielles

Grundbetrag: 1.202,59 Euro (brutto)

Zusätzliche Leistungen:

  • Jahressonderzahlung
  • Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro
  • Übernahme der Studiengebühren durch die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Praxis und Theorie

Im Rahmen des dualen Studiums wirst Du von Montag bis Mittwochmittag den praktischen Teil absolvieren. Der praktische Teil findet im Amt für Migration und Integration statt, genauer gesagt in der Abteilung "Leistung und Unterbringung".
Du wirst verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Beratung und Hilfen für Obdachlose sowie den Sozialdienst in den Unterkünften kennenlernen. Das Sachgebiet beschäftigt sich -unter dem Leitsatz "Wohnungslosigkeit vermeiden- dauerhaftes Wohnen sichern"- außerdem auch noch mit folgenden Themen:

Prävention
Im Bereich der Prävention werden Hilfen und Beratung zum Erhalt der Wohnung angeboten. Beginnend mit einer kündigungsrelevanten Mietschuld bis hin zur bevorstehenden Zwangsräumung werden die Ursachen dieser Mietproblematik analysiert, wirtschaftliche und soziale Komponenten geordnet und ggf. auch eine finanzielle Hilfe gewährt.

Beratung für Obdachlose
In diesem Bereich arbeiten Sozialarbeiter*innen und Verwaltungsangestellte mit dem vorrangigen Ziel der Reintegration in den Wohnungsmarkt oder zur vorübergehenden Unterbringung in die nachgelagerten städtischen Notunterkünfte.

Sozialdienst in den Unterkünften
Hier werden die, in städtischen Obdachlosenunterkünften nach §§ 1 und 14 OBG, untergebrachten Menschen, mit zielgerichteten Hilfen bis zur Reintegration in den Wohnungsmarkt bzw. Vermittlung in Fachhilfen, von Sozialarbeiter*innen betreut.

Migration und Armut
Die Anzahl der Klienten mit Migrationshintergrund ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Frage nach den Ursachen von Miet- und Wohnproblemen lässt sich in dieser wachsenden Gruppe zunehmend nicht mehr mit wirtschaftlicher Armut und deren Beseitigung beantworten. Eine ausführlichere Beschäftigung mit den Themen von Migration und Armut, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist angezeigt. Zukünftige Handlungsansätze sollten auf diese Umstände hin abgestimmt werden.

Weitere Informationen über das Amt für Migration und Integration gibt es hier:
https://www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration.html

Der theoretische Teil wird im Rahmen des Studiums an der Fachhochschule Dortmund (Emil-Figge-Str. 44, 44227 Dortmund) stattfinden. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die Fachhochschule Dortmund.

Für den dualen Bachelor-Studiengang benötigst Du einen Arbeitsvertrag mit einer kooperierenden Einrichtung. Die Studierenden sind mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei der Stadt Düsseldorf angestellt und werden für die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume von der betrieblichen Anleitung freigestellt. In dieser Zeit erfolgt das Studium an der Hochschule. Der Studiengang umfasst 180 Leistungspunkte, dies entspricht einer Gesamtlernzeit von 5400 Stunden. Die Praxiszeit wird teilweise anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss aller Studienelemente wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.

Weitere Informationen zur Fachhochschule gibt es hier:
https://www.fh-dortmund.de/

Voraussetzungen

  • Fachhochschulreife, Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • Fähigkeit und Bereitschaft zum reflektierten Umgang mit obdachlosen Menschen in einer besonders schwierigen Lebenslage
  • ausgeprägte Beratungskompetenz und Empathie sowie interkulturelle Kompetenz (Fremdsprachenkenntnisse wären von Vorteil)
  • sicheres und verbindliches Auftreten, Durchsetzungsvermögen sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Belastbarkeit
  • die praktische Ausbildung kann nur bei erfolgreicher Bewerbung für das Studium an der FH Dortmund erfolgen (die Einschreibung erfolgt selbstständig und eigenverantwortlich).*

*Der Studiengang unterliegt einer Zulassungsbeschränkung. Sofern die Zahl der Bewerber*innen die Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, erfolgt seitens der FH Dortmund ein eigenes Vergabeverfahren und die Festlegung eines NC-Wertes (Auswahlgrenze). Um die Chance auf einen Studienplatz zu wahren, sollte die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bei mindestens 2,8 liegen.

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Scadenza: 21-11-2024

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