Ansprechpersonen (m/w/d) im Bereich telefonischer Bürgerservice
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Giorno di aggiornamento: 07-10-2024
Località: Hagen North Rhine-Westphalia
Categoria: Marketing / PR
Industria:
Contenuto del lavoro
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum 01.02.2024
Ansprechpersonen (m/w/d) für den telefonischen Bürgerservice
in verschiedenen Finanzämtern.
Einstellende Finanzämter sind:
Ahaus, Sankt Augustin, Bonn-Innenstadt, Bonn-Außenstadt, Siegburg, Bergisch-Gladbach, Siegen, Gummersbach, Olpe, Leverkusen, Solingen, Wipperfürth, Remscheid, Grevenbroich, Düren, Geilenkirchen, Jülich, Neuss, Düsseldorf-Süd, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Aachen-Kreis, Aachen-Stadt, Brühl, Schleiden, Euskirchen, Bergheim, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-West, Köln-Süd, Köln-Altstadt, Köln-Porz, Wuppertal-Elberfeld, Wuppertal-Barmen, Velbert, Altena, Schwelm, Iserlohn,Hagen, Arnsberg, Brilon, Meschede, Dortmund-West, Gelsenkirchen, Coesfeld und Gütersloh
Was erwartet Sie?
Kernaufgabe im telefonischen Service ist es, als telefonische Ansprechperson für die Steuerbürger/innen während der Servicezeiten zur Verfügung zu stehen.
Für die Arbeit in unserem telefonischen Bürgerservice suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter, deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:
- Entgegennahme aller telefonischen Anfragen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger über die Servicehotline,
- Aufnahme der Fragen,
- Ermittlung des Sachverhaltes unter Nutzung der Fach- und Auskunftsprogramme und
- Erteilung von Auskünften, insbesondere zu:
- allgemeine Fragen zu steuerrechtlichen Themen (Erläuterungen zu Steuererklärungsvordrucken, Auskünfte über Bearbeitungsstände)
- Fragen zum Thema Arbeitnehmerbesteuerung (u.a. Werbungskosten, Sonderausgaben)
- Fragen zur Rentenbesteuerung
- Abgabefristen von Steuererklärungen
- ggf. Weiterleitung der Anliegen
Der Aufgabenbereich im Bürgerservice in den Finanzämtern ist aufgrund der unterschiedlichen eingehenden Anliegen sehr vielschichtig.
Als Ansprechperson im Bürgerservice erhalten Sie einen guten Einblick in die Grundsätze des Besteuerungsverfahrens sowie die Abläufe in der Finanzverwaltung und begleitenden Tätigkeiten rund um die Steuerfestsetzung. Daraus ergibt sich ein abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld.
Sie bringen mit:
- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf als:
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren
Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter
Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter
Bankkauffrau oder Bankkaufmann
Immobilienkauffrau oder Immobilienkaufmann
Versicherungskauffrau oder Versicherungskaufmann
Kauffrau oder Kaufmann für Spedition- und Lagerlogistik
Großhandelskauffrau oder Großhandelskaufmann
Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement
Industriekauffrau oder Industriekaufmann
Reiseverkehrskauffrau oder Reiseverkehrskaufmann
- wünschenswert ist eine einschlägige dreijährige Berufserfahrung in dem erlernten Beruf
- möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
- Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete
- Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- flexible Einsetzbarkeit während der Servicezeiten
- freundliches, hilfsbereites und aufgeschlossenes Auftreten
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- schnelle Auffassungsgabe
- Freude an der Zusammenarbeit im Team sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
Wir bieten Ihnen:
Auf Sie wartet eine interessante Tätigkeit im Team des telefonischen Service.
Neben der fachpraktischen Einarbeitung im Finanzamt nehmen Sie innerhalb der sechsmonatigen Probezeit an umfangreichen, zentralen Schulungsmaßnahmen teil, die mit einer schriftlichen Lernstandskontrolle abgeschlossen werden.
Die theoretischen Schulungen beginnen ab der 6. Kalenderwoche 2024 in Präsenz in der Fortbildungsakademie des Landes NRW oder einer ihrer Anmietungen.
Die Tätigkeit ist mit Entgeltgruppe 6des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet. Eine spätere Entwicklung in andere Aufgabenbereiche ist nicht ausgeschlossen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der dreimonatigen, praktischen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.
Die Finanzverwaltung bietet einen flexiblen Einsatz. Sie haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, nach der Einarbeitung Ihre Tätigkeit in gewissem Umfang im Rahmen von Telearbeit auszuüben.
Die Einsatzzeit erfolgt nach Abstimmung innerhalb des Teams der Servicehotline unter Berücksichtigung individueller Umstände. Da ein Rotationsverfahren geplant ist, ist die grundsätzliche Verfügbarkeit während der gesamten Servicezeiten (von Mo. – Do. 08.00 bis 18.00 Uhr; Fr. 08.00 bis 16.00 Uhr) erforderlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 29.09.2023 ausschließlich onlineunter Nutzung des folgenden Links:
http://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532419
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos),
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen / Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden.
Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Wegeingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Der Einstellungstermin 01.02.2024 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis eingehen können.
Ihre Ansprechpersonen
Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel.0251/934-1727(erreichbar täglich von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Tel.: 0251/934-0
E-Mail: service-5300@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .
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Scadenza: 21-11-2024
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