Schulpsychologe/Schulpsychologin (w/m/d)
☞ Regionale Schulberatungsstelle
Vue: 199
Jour de mise à jour: 07-10-2024
Localisation: Recklinghausen North Rhine-Westphalia
Catégorie: Éducation / Formation Direction À temps partiel
Industrie:
Type d’emploi: Teilzeit
le contenu du travail
Die Bezirksregierung Münster besetzt zum 01.01.2023 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine bis zum 31.12.2023 befristete Vertretungsstelle im Umfang von 0,5 als
Schulpsychologe /Schulpsychologin (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
an der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Recklinghausen.
Voraussichtlich besteht die Option der Verlängerung.
Einstellungsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule.
Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.
Die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für die dienstlich erforderlichen Fahrten (gegen Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz) einzusetzen, ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den üblichen Unterrichtszeiten tätig sein zu können. Die Teilnahme an den Teamsitzungen ist obligatorisch. Zurzeit finden die Teamsitzungen am Dienstag statt. Mobiles Arbeiten ist notwendig und möglich.
Aufgabenschwerpunkte:
Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) des Kreises Recklinghausen, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsycholog*innen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen des Kreises umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:
- Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schüler*innen mit besonderen Begabungen.
- Beratung der Schüler*innen sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen
- Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung der Schüler*innen
- Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a. Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen
Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Hinweis:
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V.
m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen – lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und Geburtsdatum, ggf. Lichtbild, Zeugnisse, lückenloser Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise - bis zum 06.01.2023 an:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 47.Z-SPsych-RE
z.Hd. Frau Bühne
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
oder als ein gesamtes PDF-Dokumentan
ausschreibungen47.Z@brms.nrw.de
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten
Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:
https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/47/index.html
Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der Leitung der Regionalen Schulberatungsstelle Recklinghausen, Frau Eva Latta-Weber (Tel.: 02043-23193), Auskünfte über das Verfahren bei Frau Bühne (Tel.: 0251/411-4125).
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Date limite: 21-11-2024
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