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A u s s c h r e i b u n g

Die Universität Rostock vergibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel

Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion

nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom
20.11.2008.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden voraussichtlich bis zu

vier Stipendien aus Landesmitteln an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte aus
den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie aus den Themengebieten Mathematik und
Naturwissenschaften, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Agrarwissenschaften und
Wirtschaftswissenschaften gewährt.


Förderbeginn: 01.04.2022

Ende der Bewerbungsfrist: 17.12.2021

Fördervoraussetzungen:

Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion aus Landesmitteln kann erhalten, wer

1. ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht

2. weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen* (besondere Qualifikation)
nachweist,

3. zur Promotionan der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder
Hochschuldozentenwissenschaftlich betreut wird und

4. ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung
erwarten lässt.

  • Als überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt:

- bei Bewerberinnen/Bewerbern aus Master-, Magister-, Diplom- oder Lehramtsstudiengängen
Abschlüsse mit dem Prädikat „sehr gut“ oder besser (d.h. ein Notendurchschnitt 1,5 und besser);

  • für Bewerberinnen/Bewerber der Juristischen Fakultät ein Erstes Juristisches Staatsexamen mit
mindestens 9 Punkten;
  • für Bewerberinnen/Bewerber der Medizinischen Fakultät im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
eine Mindestnote von 1,5 sowie Leistungsnachweise mit der Note 2 in den Fächern 
Hygiene, Mikrobiologie, und Virologie, 
Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik, 
Pathologie, 
Pharmakologie, Toxikologie, 
QB 1 Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik, 
QB 2 Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin sowie 
QB 3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentl. Gesundheitspflege.


Ausschluss der Förderung:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder der Stipendiat

1. bereits promoviert worden ist,
2. für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält

oder erhalten hat,
3. für ein anderes Promotionsverfahren bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von

mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
4. sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese

Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
5. berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in

geringem Umfang.


Förderkonditionen:

Es wird ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.100,- € gewährt.
Die Regelförderungsdauer beträgt 2 Jahre.
Im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung zunächst um 6 Monate und danach noch einmal
maximal um weitere 6 Monate verlängert werden.
Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind
und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.
Sachkostenzuschüsse können nur in geringem Umfang gewährt werden und nur für Promotionsvorhaben,
die in ein Graduiertenkolleg der DFG oder in eine der International Max Planck Research Schools
eingebunden sind.
Ein Anspruch auf Förderungsleistungen besteht nicht.


Bewerbungsunterlagen:

Für die Bewerbung ist das Formblatt „Antrag auf Landesgraduiertenförderung“ (s. Link) zu verwenden
und mit den dort geforderten Unterlagen zu ergänzen. Die Hinweise zur Antragstellung (s. Link) sind zu
beachten.
https://www.uni-rostock.de/forschung/nachwuchsfoerderung/landesgraduiertenfoerderung/


Universität Rostock
Dezernat für Personal und Personalentwicklung

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 17.12.2021 vollständigan die Universität Rostock,
Prorektor für Forschung und Wissenstransfer zu richten. Der Antrag ist einmal in Papierform und einmal
in elektronischer Form (im pdf-Format) an u.g. E-Mailadresse einzureichen.

Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.



Nachfragen sind zu richten an:

Rektorat, Frau Engler
Telefon 0381/498 1026;
E-Mail: landesgraduiertenfoerderung@uni-rostock.de
Geschäftsadresse: Universitätsplatz 1, Raum 319




Universität Rostock, Rektorat
Rostock, 25. Oktober 2021

Universität Rostock
Dezernat für Personal und Personalentwicklung

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Frist: 06-12-2024

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