Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) im Dezernat Integriertes Rückkehrmanagement für die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein
☞ Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge...
Aussicht: 231
Update Tag: 24-10-2024
Ort: Schleswig-Holstein
Kategorie: Elektrik / Elektronik Teilzeit
Industrie:
Jobtyp: Vollzeit, Teilzeit
Jobinhalt
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Stand-
ort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung „Rückkehrmanagement“ die
Stelle
einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters (m/w/d)
im Dezernat „Integriertes Rückkehrmanagement“
für die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein
beim „Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ in Berlin
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-
Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesober-
behörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen
und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zustän-
dig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen
sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte
„Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräf-
teeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften
untergebrachten Personen. In Glückstadt betreibt das Landesamt eine Abschiebungs-
hafteinrichtung für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpom-
mern. Organisatorisch ist sie als eine Abteilung in das Landesamt eingegliedert.
In 2017 wurde unter Berücksichtigung der bislang bereits im Rahmen einer engen, teil-
weise auch institutionalisierten Zusammenarbeit gewonnenen Erfahrungen zwischen Bund
und Ländern ein Gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) einge-
richtet. Die Leitung des ZUR obliegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei-
mat (BMI). Im ZUR sind zurzeit 45 Mitarbeitende aus Bund und Ländern tätig, alle 16 Bun-
desländer, das BMI, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bun-
despolizei (BPOL) sind vertreten. Das ZUR wurde als Kooperationsplattform zwischen
Bund und Ländern eingerichtet, welche der operativen Abstimmung zu Rückkehr- und
Rückführungsfragen dient.
Die entsandten Mitarbeitenden des Bundes und der Länder sind sowohl Verbindungsbe-
amte ihrer entsendenden Behörde bzw. des entsendenden Landes als auch Mitarbeitende
im ZUR. Hierfür soll eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter des Landes Schleswig-Hol-
stein als Verbindungsperson dem ZUR sachlich zugewiesen und nach Berlin entsandt
werden. Da eine permanente Präsenz aller Bundesländer zu jeder Zeit gewährleistet sein
soll, ist der Dienstort Berlin.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Verbindungsperson zu den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein
Vertretung der Interessen des Landes Schleswig-Holstein im ZUR
Informationsverknüpfung und -steuerung an die zuständigen Stellen in Schleswig-Hol-
stein
Konzeptionelle Bearbeitung von Problemfeldern aus Schleswig-Holstein im Zusam-
menwirken mit den zuständigen Akteuren des ZUR, des BMI, des BAMF, der BPOL
und des Auswärtigen Amtes
Mitwirkung im Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung (PEB) oder –je nach Bedarf- in
einem anderen Arbeitsbereich des ZUR
Arbeitsbereichsübergreifende- und bundeslandübergreifende Zuständigkeit für einzelne
Herkunftsländer (Fortentwicklung von Arbeitsprozessen, Aufbereitung bedeutsamer
Entwicklungen, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung im Rück-
kehrprozess)
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahn
Allgemeine Dienste oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. einen erfolgreichen Ab-
schluss des Qualifizierungslehrganges II)
gute Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht
eine sehr gute Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungs-
freude sowie ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit
eine ausgeprägte Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
eine hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität
Teamfähigkeit
die Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen
die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung gem. § 3 Geheimschutzordnung
eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität ge-
gen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masern-
schutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970
Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen).
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Ausländerrechts und des Rückkehrma-
nagements
die Bereitschaft, sich fundiert in weitere umfangreiche Rechts- und Fachmaterie einzu-
arbeiten.
Wir bieten Ihnen
einen abwechslungsreichen, vielseitigen und herausfordernden Arbeitsplatz
flexible Arbeitsformen (Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeits-
zeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in
Einklang zu bringen
Arbeit in einem engagierten Team
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie
fachliche Fortbildung.
Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte des Landes Schleswig-Holstein können
die Aufgabe im Rahmen der Zuweisung wahrnehmen.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine
Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Be-
schäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen
eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevor-
zugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen,
sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähi-
gung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung lie-
gen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interes-
sierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns be-
werben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,
Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Ver-
waltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Ein-
sichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
24. September 2021
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer
Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „ZUR“;
alternativ postalisch an das Dezernat 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewer-
bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf
der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des
Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Verfahrensfragen steht Ihnen Frau Monika
Krause (E-Mail: monika.krause@lfa.landsh.de oder Tel. 04321 974-101) gern zur Verfü-
gung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufga-
ben wenden Sie sich bitte an die Dezernatsleitung, Frau Christiane Lindner
(E-Mail: christiane.lindner@lfa.landsh.de oder Tel.-Nr. 04393 96710-356).
Frist: 08-12-2024
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