Ingenieurin bzw. Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Stadt-, Regional- bzw. Raumplanung, Vermessung oder Architektur mit Vertiefung Städtebau/Stadtplanung
Aussicht: 137
Update Tag: 24-10-2024
Ort: Gelsenkirchen North Rhine-Westphalia
Kategorie: Architektur / Innenarchitektur Teilzeit
Industrie:
Jobtyp: Vollzeit, Teilzeit, Festanstellung, Teilzeit möglich
Jobinhalt
Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!
Bei der Stadt Gelsenkirchen ist im Referat Stadtplanung in der Abteilung Städtebauliche Sanierung und Stadterneuerung im Team Städtebauliche Sanierung die Stelle
einer Ingenieurin bzw. eines Ingenieurs (w/m/d) der Fachrichtung Stadt-, Regional- bzw. Raumplanung, Vermessung
oder Architektur mit Vertiefung Städtebau/Stadtplanung
Kennziffer: E 2023 - 029 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:
Die Themen Strukturwandel, Bevölkerungsrückgang und Klimawandel sind die Herausforderungen, die wir gemeinsam bewältigen möchten. Ihre Aufgabe ist es, den baulichen Bestand fit für die Zukunft zu machen. Mit der kürzlich mit dem Land Nordrhein-Westfalen unterzeichneten Zukunftspartnerschaft für die das Land in bedeutendem Umfang Fördermittel bereitstellt, wird die Stadt Gelsenkirchen eine Vorreiterrolle einnehmen und legt ein ganz besonderes Augenmerk auf die zukunftsfähige Umgestaltung der Stadt. Neben der Entwicklung von öffentlichen Projekten und der freiwilligen Kooperation mit privaten Akteuren setzen wir hierbei vor allem auch erfolgreich auf den Einsatz hoheitlicher Maßnahmen, wie die Anwendung des Sanierungsrechts oder das Ausüben von Vorkaufsrechten. Hierdurch gelingt es uns die Stadtteile aktiv zu verbessern. In einem schwierigen städtebaulichen Umfeld passieren positive Veränderungen nicht einfach von selbst – Sie als Mitglied unseres Teams treiben diese aktiv voran und sind an einem zukunftsweisenden, langfristigen Projekt beteiligt.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Umgestaltung von Quartieren durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB). Dies betrifft die Analyse des Bestands durch vorbereitende Untersuchungen (§ 141 BauGB), die konzeptionelle Erarbeitung und Fortschreibung von Sanierungszielen und Rahmenplänen sowie die Beurteilung von privaten Vorhaben nach §§ 144 f. BauGB.
- Anwendung städtebaulicher Gebote nach §§ 175 ff. BauGB zur Verhinderung von Problemimmobilien
- Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts nach §§ 24f. BauGB und das Vereinbaren von Abwendungsverträgen nach § 27 BauGB
- Koordinierung und Steuerung von städtebaulichen Förderprojekten im öffentlichen Raum und für Liegenschaften, die im Zuge des Vorkaufsrechts erworben wurden
- Zusammenarbeit mit dem Team Stadterneuerung, anderen Fachreferaten und städtischen Immobiliengesellschaften
- Durchführung von Bürgerbeteiligungen gemäß BauGB, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung von Immobilieneigentümern und Eigentümerinnen
- Beauftragung und Betreuung von Sanierungsträgern und Dienstleistern
- Erstellung von Sachstandsberichten sowie Kosten- und Finanzierungsplänen
Das bringen Sie mit:
Die Position erfordert ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Master), vorzugsweise der Fachrichtung Stadt-, Regional- oder Raumplanung, Vermessung oder Architektur mit Vertiefung Städtebau/Stadtplanung oder einer vergleichbaren planerischen Fachrichtung.
Für eine Übernahme als Beamtin bzw. Beamter müssen Sie neben einem abgeschlossenen Studium aus den oben genannten Bereichen über eine Befähigung für die Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 verfügen.
Gesucht wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, die bzw. der in der Lage ist, sowohl eigeninitiativ und engagiert als auch dialog- und teamorientiert zu arbeiten.
Darüber hinaus werden erwartet:
- Gute Kenntnisse im Bauplanungsrecht (Schwerpunkt: Besonderes Städtebaurecht)
- Kreativität und Souveränität in der Koordination und Organisation von Projekten
- Fähigkeit, Bürgerinnen und Bürgern komplexe Planungsinhalte verständlich zu vermitteln
- Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware
Erfahrungen in der Bearbeitung von städtebaulichen Sanierungsverfahren oder im Verwaltungsrecht sowie Kenntnisse in der Immobilienbewirtschaftung und im Grundstücksverkehr sind wünschenswert.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Wir bieten Ihnen:
- Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeitstelle (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.)
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 13 TVöD bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach BesGr. A 13 LBesG NRW
- Eine 5-Tage-Woche (39 Stunden für Beschäftigte und 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte) mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
- Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
- Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
- Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Eine gute betriebliche Altersvorsorge
- Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV
Das ist Ihre Ansprechpartnerin:
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Städtebauliche Sanierung und Stadterneuerung, Frau Hönekopp (Telefon 0209/169-41 24), gerne zur Verfügung
Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 06.04.2023.
null
Frist: 08-12-2024
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